Jobcenter muss Hartz-IV-Empfänger keine Börsentermingeschäfte finanzieren
Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Grundsicherungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch II. Buch (SGB II) keinen Anspruch auf Förderung einer Selbständigkeit hat, die im erhofften Gewinn aus Börsentermingeschäften besteht. Ein langjähriger Hartz-IV-Empfänger aus dem […]